Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
der Floortex Limited Deutschland
Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der Floortex Limited Deutschland
Eisenbahnstraße 14, 68199 Mannheim
Stand: Mai 2024
1. Allgemeines
1.1 Diese Verkaufs- und Lieferungsbedingungen gelten für alle, auch zukünftigen, Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen, sofern sie nicht mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung abgeändert oder ausgeschlossen werden. Den Einkaufsbedingungen des Käufers wird ausdrücklich widersprochen. Sie werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nicht nochmals nach Eingang bei uns ausdrücklich widersprechen. Spätestens mit der Entgegennahme unserer Lieferung oder Leistung gelten unsere Bedingungen als angenommen.
1.2 Unsere Angebote sind freibleibend und basieren auf unseren allgemein zugänglichen Preislisten. Vereinbarungen, insbesondere mündliche Nebenabreden und Zusicherungen unserer Verkaufsangestellten, werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich.
2. Lieferung
2.1 Lieferfristen sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Ansonsten gelten handelsübliche, angemessene Lieferfristen. Die Einhaltung der Lieferfrist steht unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Eine vereinbarte Lieferfrist gilt als eingehalten, wenn die Ware bis zu dem Ablauf der Lieferfrist unser Werk verlassen hat oder sobald die Versandbereitschaft mitgeteilt ist. Die Lieferfrist verlängert sich zudem angemessen bei höherer Gewalt sowie bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen.
Bei Überschreiten der Lieferfrist ist uns eine angemessene Nachfrist zu setzen. Diese beginnt am Tag des Eingangs der schriftlichen Inverzugsetzung bei uns oder im Fall kalendermäßig bestimmter Lieferfrist mit deren Ablauf.
2.2 Wir sind zu Teillieferungen berechtigt.
2.3 Um pünktliche und einwandfreie Lieferung zu gewährleisten, versenden wir die Ware nur in den Standard-Packungsgrößen, wie sie in unserem Katalog und unserer Preisliste abgebildet sind. Allerdings behalten wir uns das Recht vor, diese Standard- Packungsgrößen zu ergänzen oder zu ersetzen, abhängig von Warenmenge und Verfügbarkeit. Der Kunde hat keinerlei Anspruch auf eine bestimmte Packungsart, -größe oder -menge.
3. Produktänderung
Wir behalten uns das Recht vor, geringere Änderungen der Spezifikationen unserer Produkte vorzunehmen, wenn dies unter Berücksichtigung unserer Interessen für den Kunden zumutbar ist und die Funktion oder Qualität des Produktes nicht nachteilig verändert.
4. Versand, Gefahrübergang
4.1 Mit der Übergabe der Ware an den Spediteur oder Frachtführer oder sonstige mit dem Versand beauftragte Personen geht die Gefahr auch bei frachtfreier Lieferung auf den Käufer über. Dies gilt nur, soweit der Käufer kein Verbraucher ist. Ist er Verbraucher, geht die Gefahr erst über, wenn er in den Besitz der gelieferten Ware gekommen ist.
4.2 Mangels besonderer Vereinbarung bestimmen wir den Transportweg und die Transportmittel ohne Verantwortung für den billigsten oder schnellsten Weg.
5. Eigentumsvorbehalt
5.1 Alle gelieferten Waren bleiben unser Eigentum bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der künftig entstehenden oder bedingten Forderungen, auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen.
5.2 Eine Veräußerung der Vorbehaltsware ist nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr des Kunden zulässig. Veräußert der Kunde die Vorbehaltsware weiter, tritt er zum Zeitpunkt der Veräußerung die Forderung gegen den Erwerber an uns ab. Der Kunde hat den Erwerber dazu zu verpflichten, im Rahmen der aus der Weiterveräußerung resultierenden Zahlungspflicht direkt an uns Zahlung zu leisten.
Im Übrigen sind Verfügungen über die Vorbehaltsware unzulässig. Dies gilt insbesondere für Sicherungsübereignung oder Verpfändung.
6. Untersuchungs- und Rügepflicht
Der Kunde wird auf die ihm obliegende Untersuchungs- und Rügepflicht des § 377 HGB und seine Rechtsfolgen ausdrücklich hingewiesen. Dies gilt selbstverständlich nur, wenn der Kauf für den Kunden ebenfalls ein Handelsgeschäft ist.
7. Vorrang der Nacherfüllung
Vor Geltendmachung sonstiger Mängelgewährleistungsrechte hat der Kunde uns das Recht auf Nacherfüllung gemäß § 439 (1) BGB einzuräumen. Erst nachdem auch die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist, stehen dem Kunden die sonstigen Gewährleistungsrechte zu.
8. Haftungsbegrenzung
8.1 Für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, haften wir – aus welchen Rechtsgründen auch immer – nur
a) bei Vorsatz,
b) bei grober Fahrlässigkeit unserer Organe oder leitender Angestellter,
c) bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit,
d) bei Mängeln, die wir arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit wir garantiert haben,
8.2 Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir auch bei grober Fahrlässigkeit nicht leitender Angestellter und bei leichter Fahrlässigkeit, in letzterem Fall begrenzt auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind – soweit nicht anders einzelvertraglich vereinbart – die Übergabe und Übereignung der Ware an den Käufer frei von Sach- und Rechtsmängeln.
8.3. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
9. Zahlungsbedingungen
9.1 Soweit nichts anderes vereinbart, sind die Zahlungen wie folgt zu leisten (wobei der Zahlungseingang bei uns maßgeblich ist):
9.1.1 Ohne Abzug 30 Tage nach Rechnungstellung
9.1.2 1 % Abzug bei Zahlung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungstellung
9.1.3 1,5 % Abzug bei Zahlung innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungstellung
9.1.4 2,5 % Abzug bei Vorkasse
9.2 Nicht- bzw. nicht pünktliche Zahlung durch den Kunden gibt uns ein Zurückbehaltungsrecht aus der gesamten Geschäftsverbindung so lange, bis sämtliche fälligen Zahlungen vollständig beglichen sind.
9.3 Im Falle des Zahlungsverzuges schuldet uns der Kunde mindestens den gesetzlichen Verzugszins nach § 288 BGB. Bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, sind dies derzeit 8 % Punkte über dem Basiszinssatz der EZB. Das Recht, aus einem anderen Rechtsgrund höhere Zinsen oder einen darüber hinausgehenden Anspruch auf Verzugsschaden geltend zu machen, bleibt hiervon unberührt.
10. Frachtkosten
10.1 Bestellungen bei einem Nettowarenwert bis € 500,00 werden als „ex works“ im Sinne der Incoterms 2010 angesehen. Lieferung durch uns erfolgt daher unter voller Berechnung der Lieferkosten.
10.2 Bestellungen von einem Nettowarenwert zwischen € 500,00 und € 1.000,00 berechnen wir mit einer Lieferpauschale von € 150,00 netto.
10.3 Bei einem Bestellwert von netto € 1.000,00 oder einer Mindestbestellung von einer Palette liefern wir frei Haus.
11. Preise
Sämtliche unserer Katalogpreise und Händlerpreise verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer. Die jeweils gültige Mehrwertsteuer ist hinzuzusetzen.
12. Rückgabe mangelfreier Ware
12.1 Mangelfreie Ware kann uns gegen eine Gutschrift nur dann zurückgeschickt werden, wenn dies vorher mit uns schriftlich vereinbart worden ist.
12.2 Unbefugte Rücksendungen werden zurückgewiesen.
12.3 Eine einmal erteilte Berechtigung zur Rücksendung erlischt 60 Tage nach ihrer Erteilung.
12.4 Wir erheben eine Bearbeitungsgebühr von 15 % des ursprünglichen Netto-Warenpreises für jede Rücksendung. Dies gilt nicht, wenn die Rücksendung auf Fehlern oder Versäumnissen von uns beruht.
12.5 Sollten nach dieser Ziffer zurückgesandte Waren mit einem Preisschild oder sonstigen Etiketten oder Aufklebern des Kunden versehen sein, erheben wir eine zusätzliche Pauschale von 10 % auf den ursprünglichen Netto-Rechnungspreis für die entsprechende Umarbeitung.
12.6 Beschädigte oder von uns für nicht mehr verkäuflich erachtete Rücksendungen werden nicht gutgeschrieben.
13. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Recht
13.1 Erfüllungsort für alle unsere Lieferungen und für die Zahlung des Kaufpreises ist Eisenbahnstraße 14, 68199 Mannheim.
13.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag ist 68159 Mannheim, soweit der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtliches Sondervermögen ist. Wir können den Käufer auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand verklagen.
13.3 Dieser Vertrag und die sich daraus ergebenden Rechtsbeziehungen unterliegen ausschließlich deutschem Recht.
14. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen sollen solche Regelungen treten, die dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrages am Nächsten kommen.
15. Hinweis
Matten aus PVC, die in gerollter Form ausgeliefert oder nicht in Flachform gelagert wurden, sollten mindestens 72 Stunden in warmer Umgebung ausgelegt werden, um ihre originale flache Form anzunehmen. Alle Matten aus Polycarbonat und Cleartex Evolutionmat-Matten, die in Rollen angeliefert werden, nehmen ihre flache Form an, unmittelbar nachdem die Packbänder entfernt werden. Dies liegt an der einzigartigen Memory-Eigenschaft des Materials. Bei Entfernen oder Durchtrennen dieser Packbänder sollte mit extremer Vorsicht vorgegangen werden.
16. Einsatz von PayPal als Zahlungsmöglichkeit für unsere Vertriebspartner
Für unsere Vertriebspartner besteht die Möglichkeit, Rechnungen der Floortex Europe Ltd auch direkt über diese Webseite per PayPal zu bezahlen. Floortex Europe Ltd erhebt hierbei keine eigenen Daten, sondern leitet den Kunden direkt auf die Seite von PayPal weiter. Wir bitten bei Nutzung von PayPal als Zahlungsmöglichkeit die Datenschutzerklärung von PayPal zu beachten, die unter folgendem Link eigesehen werden kann:
https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/privacy-full?locale.x=de_DE
17. Künftige Preisänderungen
17.1 Preisänderungen werden mindestens 30 Tage vor Implementierung bekanntgegeben.
17.2 Preisnachlass– sollten Preisreduktionen zukünftig möglich sein gelten diese ausschließlich für Neuaufträge.
17.3 Jegliche Preisänderungen sind gültig ab Versanddatum und nicht ab Bestelldatum.